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   BGH, 03.08.1990 - 2 StR 281/90   

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https://dejure.org/1990,4540
BGH, 03.08.1990 - 2 StR 281/90 (https://dejure.org/1990,4540)
BGH, Entscheidung vom 03.08.1990 - 2 StR 281/90 (https://dejure.org/1990,4540)
BGH, Entscheidung vom 03. August 1990 - 2 StR 281/90 (https://dejure.org/1990,4540)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Eigenhändiges Einführen - Mittäterschaft - Einfluß des Angeklagten - Tatherrschaft

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 03.08.1990 - 2 StR 281/90
    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft (st. Rspr; vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 8, 10, 11, 17; NStZ 1984, 413 und NStZ 1987, 233 jeweils m. w. N.).

    Die Feststellungen enthalten nichts darüber, ob und in welcher Weise der Angeklagte Einfluß auf die Durchführung der Tat, auf Zeit und Art des Transports über die Grenze und die sonstigen Modalitäten der Einfuhr, hatte (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 17).

  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 03.08.1990 - 2 StR 281/90
    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft (st. Rspr; vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 8, 10, 11, 17; NStZ 1984, 413 und NStZ 1987, 233 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86

    Täterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 03.08.1990 - 2 StR 281/90
    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft (st. Rspr; vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 8, 10, 11, 17; NStZ 1984, 413 und NStZ 1987, 233 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 31.03.1992 - 4 StR 112/92

    Rauschgiftgeschäft - Drogen - Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr von

    Wer sich wie der Angeklagte an einem Rauschgiftgeschäft lediglich in der Weise beteiligt, daß er für den Erwerb im Ausland Geld zur Verfügung stellt und nur darauf wartet, daß ein anderer ihm eingeschmuggeltes Rauschgift bringt, sonst aber überhaupt keinen Einfluß auf den Einfuhrvorgang hat, ist grundsätzlich nicht Mittäter bei der Einfuhr (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3; BGH StV 1988, 205 und 530; BGH, Beschluß vom 3. August 1990 - 2 StR 281/90).
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